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Freiwilliges Soziales Jahr / Freiwilliges Ökologisches Jahr im Ausland

Was bieten das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr? - Handfeste Vorteile...

Lernen

Freiwilliges Soziales und Ökologisches Jahr sind vom Gesetzgeber als Bildungsmaßnahme konzipiert. Das bedeutet, dass die Organisationen, bei denen das FSJ/FÖJ abgeleistet wird (= die sogenannten "Träger" des Dienstes), die Teilnehmerinnen und Teilnehmer pädagogisch-didaktisch betreuen müssen.

FSJ-ler (FÖJ-ler)  dürfen nicht ausschließlich stumpfsinnige Routinearbeiten aufgehalst bekommen - schließlich sollen sie was lernen. Die Trägerorganisation muss dafür sorgen, dass FSJ-ler einen Ansprechpartner haben, der sie während der Dienstzeit betreut. Über das Jahr müssen insgesamt 25 Seminartage abgehalten werden:  Zum einen sollen die FSJ-ler  nicht ohne jede Vorbildung auf die Menschheit losgelassen werden, zum anderen sollen sie ihre praktischen Erfahrungen reflektieren und - soweit in der kurzen Zeit möglich - theoretisch vertiefen.


Seriöse Träger

Alle Organisationen, die FSJ-ler oder FÖJ-ler beschäftigen möchten, müssen vom Staat - genauer: von der Regierung des jeweiligen Bundeslands - zugelassen werden. Dabei wird die Seriosität der Organisationen überprüft. Das gilt auch jenseits der deutschen Grenzen: Nur Organisationen, die in Deutschland ihren Hauptsitz haben und die in Deutschland zugelassen sind, dürfen FSJ- oder FÖJ-Plätze im Ausland anbieten.


Materielle Leistungen

FSJ-ler und FÖJ-ler haben einen Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung. Zusätzlich erhalten sie ein Taschengeld. Im Ausland richtet sich die Höhe des Taschengeldes nach den Lebenshaltungskosten vor Ort - sie ist also je nach Land verschieden.


Soziale Absicherung

FSJ-ler und FÖJ-ler sind sozialversichert wie in einem regulären Arbeitsverhältnis. Die Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung werden komplett vom Träger übernommen.

Für's Kindergeld wird das FSJ oder FÖJ als Ausbildung anerkannt, d.h. das Geld fließt weiter.


FSJ / FÖJ und der Studienplatz

FSJ-lern und FÖJ-lern darf bei der Bewerbung um einen Studienplatz kein Nachteil entstehen. Das Jahr wird für die eventuelle Wartezeit auf einen Platz mit angerechnet.

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