Leonardo da Vinci
Zielsetzung des Programms
Das Programm "Leonardo da Vinci" will die grenzübergreifende berufliche Bildung fördern. Dazu soll Menschen, die sich in der Berufsausbildung befinden oder diese gerade hinter sich gebracht haben, ermöglicht werden, ihre Kenntnisse durch einen Auslandsaufenthalt zu vertiefen. Auch Ausbilder können im Rahmen von Austauschprojekten die Berufsbildungssysteme und -praktiken in anderen EU-Ländern kennen lernen. Dabei werden die Projekte nicht von der EU selbst organisiert, sondern von Institutionen oder Organisationen in den einzelnen Ländern. Aus Brüssel kommt dann die Finanzierung.
Wer kann teilnehmen?
Die Zielgruppe des Programms besteht aus folgenden Personenkreisen:
- Ausbilder an berufsbildenden Einrichtungen und in Unternehmen
- Auszubildende, die sich in der Erstausbildung für einen berufsqualifizierenden Abschluss befinden
- Studierende, sofern ihre Studienordnung ein Betriebspraktikum vorsieht
- Junge Arbeitnehmer, die gerade eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben (bis zu 1 Jahr nach Abschluss). Statt abgeschlossener Ausbildung reichen auch zwei Jahre Berufserfahrung. Auch Arbeitslose, die diese Kriterien erfüllen, können an Projekten teilnehmen.
Übrigens ist die Teilnahme nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft (oder die EU-Bürgerschaft) gebunden. Es reicht aus, seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland (oder einem anderen EU-Land) zu haben - natürlich mit rechtmäßiger Aufenthaltsgenehmigung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte, die den Austausch von Ausbildern, Azubis, Studierenden und jungen Arbeitnehmern (bzw. jungen Arbeitslosen) zum Zweck der Berufsbildung organisieren. Es geht also um Praktika bzw. berufliche Ausbildungen bei Unternehmen oder Bildungsinstitutionen im weitesten Sinne. Daneben werden auch andere Maßnahmen unterstützt, z.B. Forschungsprojekte. Im Folgenden sollen uns aber nur Austauschvorhaben interessieren.
Azubis können dabei zwischen 3 Wochen und 9 Monaten ins Ausland gehen; Studenten zwischen 3 und 12 Monaten; junge Arbeitnehmer zwischen 2 und 12 Monaten. Für Ausbilder sind kürzere Aufenthalte vorgesehen - zwischen 1 und 6 Wochen.
Die EU zahlt den einzelnen Teilnehmern Fahrt- und Lebenshaltungskosten nach fixen Sätzen; ein gewisser Eigenanteil bleibt. Darüber hinaus bekommt die Einrichtung, die das Projekt organisiert, einen Zuschuss zur Deckung ihrer Verwaltungsausgaben.
Wer kann sich für die Förderung bewerben?
Achtung: Privatpersonen können sich NICHT bei der EU bzw. der beauftragten nationalen Agentur bewerben. Das Programm richtet sich zunächst einmal an Institutionen und Unternehmen, die auf die eine oder andere Weise mit dem Thema Berufsausbildung befasst sind: Firmen, Kammern, Verbände, Sozialpartner, Berufsbildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen oder Behörden. Diese müssen selbständig zusammen mit ausländischen Partnern ein Austauschprojekt entwickeln. In einem zweiten Schritt können sie dann bei der EU bzw. den beauftragten Stellen in Deutschland einen Antrag auf Förderung stellen.
Privatpersonen müssen daher zunächst einmal eine Institution oder ein Unternehmen finden, das ein "leonardo"-gefördertes Projekt betreibt. Hier können sie sich dann bewerben. Bei der Suche kann die Projektdatenbank hilfreich sein: http://www.leonardodavinci-projekte.org/
Länder
Austauschprojekte sind möglich mit Institutionen und Unternehmen in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR = EU + Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie in den Ländern, die ein Assoziierungsabkommen mit der EU geschlossen haben (Bulgarien, Rumänien, Türkei).
Info- und Bewerbungsadressen
Die Regelungen wurden hier etwas vereinfacht dargestellt. Genauere Infos gibt es auf den Seiten der EU-Kommission:
http://europa.eu.int/comm/education/programmes/ leonardo/new/leonardo2_de.html
Die Kommission hat die Abwicklung des Leonardo-Programms in Deutschland an eine sogenannte nationale Agentur delegiert; zuständig ist hier:
Bildung für Europa Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung Hermann-Ehlers-Str. 10 53113 Bonn (Postanschrift: 53043 Bonn) Tel.: 0228 / 107-1608 Fax: 0228 / 107-2964 E-Mail: leonardo@bibb.de Internet: http://www.na-bibb.de/leonardo
Die Agentur ist für alle allgemeinen Fragen der erste Ansprechpartner. Sie ist auch später für die Projektverträge zuständig.
Eingebunden in die Arbeit der Agentur sind des Weiteren die Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt), der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die Zentrale Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV).
Die Förderungsanträge (von Institutionen und Unternehmen) sollen bei der InWEnt eingereicht werden; bzw. bei Anträgen von Hochschulen: beim DAAD. Über alle Anträge zu Austauschprojekten wird auf nationaler Ebene entschieden.
Im Vorfeld können InWEnt und DAAD auch schon bei der Antragsstellung beraten. Beide Organisationen sind Austauschspezialisten und bei konkreten Fragen zur Planung von Austauschprojekten eine gute Anlaufstelle.
InWEnt - Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH Durchführungsstelle LEONARDO DA VINCI im Auftrag des BMBF Weyerstr. 79-83 50676 Köln Tel.: 0221 / 2098-218/-361 Fax: 0221 / 2098-114 E-Mail: leonardo@inwent.org Internet: http://www.europa.inwent.org/
Deutscher Akademischer Austauschdienst Durchführungsstelle LEONARDO DA VINCI im Auftrag des BMBF Kennedyallee 50 53175 Bonn Tel.: 0228 / 882-397 Fax: 0228 / 882-555 E-Mail: leonardo@daad.de Internet: http://eu.daad.de/
Schon existierende leonardo-geförderte Projekte in Deutschland und Österreich lassen sich im Internet in der Projektdatenbank nachschlagen: http://www.leonardodavinci-projekte.org
In der Leonardo-Partnerdatenbank können Institutionen oder Firmen, die ein Leonardo-Projekt organisieren möchten, nach geeigneten ausländischen Partnern suchen: http://leonardo.cec.eu.int/psd
Wenn im Rahmen eines Projekts noch Plätze zu vergeben sind, werden die oft auch über das Arbeitsamt annonciert: http://www.arbeitsagentur.de/
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