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Die Austauschprogramme der EU

Sokrates, Teil II - Erasmus

     
Zielsetzung des Programms

Das Programm soll die grenzüberschreitende Hochschulbildung in Europa fördern. Dazu soll die Mobilität von Dozenten und Studierenden erhöht werden.


Wer kann teilnehmen?

Zielgruppe des Erasmus-Programms sind Dozenten und Studierende. Letztere müssen schon seit mindestens einem Jahr an einer Hochschule eingeschrieben sein.

  
Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte zum Austausch von Dozenten und Studierenden. Außerdem können Projekte zur grenzübergreifenden Lehrplanentwicklung und zur thematischen Zusammenarbeit von Universitäten aus verschiedenen Ländern unterstützt werden.

Studierende können im Rahmen von Erasmus 3-12 Monate im Ausland studieren. Der Studienaufenthalt im Ausland, der gefördert werden soll, muss zu 100% in den Studiengang an der Heimatuniversität integrierbar sein, d.h. er muss komplett als Studienleistung anerkennbar sein. So soll sicher gestellt werden, dass tatsächlich nur Studenten und nicht etwa akademische Touristen gefördert werden.

Für Hochschullehrer ist nur ein Kurzzeit-Lehrauftrag (1-8 Wochen) an einer ausländischen Partnerhochschule vorgesehen.

Eine Sonderform von Austauschprojekten sind sogenannte "Intensivprogramme" - gemeint sind länderübergreifende Blockseminare, Sommeruniversitäten u.ä., an denen ausdrücklich auch nicht-akademische Fachleute mitwirken müssen.

Die einzelnen Teilnehmer an Austauschprojekten bekommen einen Zuschuss zu ihren Reisekosten, eventuell auch zu Kosten für Lebenshaltung oder vorbereitende Sprachkurse. Im Einzelnen hängt die Höhe des Zuschusses vom Land ab, in das die Reise gehen soll.

Die Hochschulen, die die Projekte organisieren, erhalten Zuschüsse zu ihren projektbezogenen Aufwendungen.


  
Wer kann sich für die Förderung bewerben?

Einzelpersonen können sich NICHT direkt um Fördermittel bewerben. Förderfähig sind nur Hochschuleinrichtungen. Dabei schließt die jeweilige Hochschule jedes Jahr einen Erasmus-Hochschulvertrag mit der Europäischen Kommission, in dem alle geförderten Aktivitäten aufgeführt sind.

Dozenten und Studenten, die an einem Erasmus-Projekt teilnehmen möchten, müssen sich bei der Hochschule, der sie angehören, bewerben.
 
 

Info- und Bewerbungsadressen

Detaillierte Infos gibt es auf den Seiten der Europäischen Kommission:

http://europa.eu.int/comm/education/programmes/
socrates/erasmus/erasmus_de.html

Die Fördermittel des Erasmus-Programms werden im Auftrag der Europäischen Kommission von den sogenannten Nationalen Agenturen verwaltet. In Deutschland ist dies:

Bildung für Europa
Nationale Agentur beim Bundesinstitut für
Berufsbildung
Hermann-Ehlers-Str. 10
D-53113 Bonn
Telefon: 0228 / 107 16 08
Fax: 0228 / 107 29 64
Mail:
sokrates@bibb.de
Internet: http://www.na-bibb.de/    

Die praktische Durchführung und die Bearbeitung von Anträgen obliegt dem DAAD:

Deutscher Akademischer Austauschdienst
(DAAD)
Kennedyallee 50
D-53175 Bonn
Telefon: 0228 / 88 22 77
Fax: 0228 / 88 25 51
Mail:
erasmus@daad.de
Internet: http://www.eu.daad.de/      

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