| Jobs und Praktika in Ungarn |
Sozialversicherung und Steuern
Die ungarische Sozialversicherung umfasst Renten- und Krankenversicherung. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer, aber auch Selbständige, in Ungarn sozialversicherungspflichtig. Interessanterweise gilt dies nicht für Angestellte ausländischer Unternehmen; diese können jedoch auf freiwilliger Basis in die ungarischen Sozialkassen einzahlen, um einen Anspruch auf medizinische Leistungen des ungarischen Gesundheitssystems zu erlangen. Auch in Ungarn beteiligt sich der Arbeitgeber an den Sozialversicherungsbeiträgen seiner Angestellten. Dabei ist der Arbeitgeberanteil deutlich höher als der Arbeitnehmeranteil. Die hieraus resultierenden hohen Lohnnebenkosten sind mittlerweile auch in Ungarn als Problem erkannt. 1998 erreichte der Arbeitgeberanteil 38% des Gehalts, der Beitragssatz für Arbeitnehmer lag bei 10% - seither wird der Beitrag der Arbeitgeber Schritt für Schritt abgesenkt. Im Zusammenhang mit dieser Reform wurde eine ergänzende private Altersvorsorge eingeführt. Durch die Einzahlung in private Rentenfonds sollen die Versicherten für die Zukunft ihre kargen staatlichen Renten aufbessern. Ergänzende Informationen finden sich in deutscher Sprache auf den Seiten des ungarischen Wirtschaftsministeriums
Für kürzere Aufenthalte, die nicht mit einem regulären Arbeitsverhältnis verbunden sind, z.B. bei Absolvierung eines Praktikums, reicht normalerweise die deutsche Krankenversicherung (Auslandskrankenschein nicht vergessen...) Eventuell lohnt eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung.
Die Einkommenssteuer in Ungarn ist progressiv gestaffelt. Für ein jährliches Einkommen bis 400.000 Forint zahlt man 20%, bis 1.000.000 Forint 30% und für alles, was darüber liegt, 40%. Auch hier bietet das ungarische Wirtschaftsministerium eine Übersicht in deutscher Sprache an
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