| Jobs und Praktika in Ungarn |
Einreise, Aufenthalt, ArbeitserlaubnisAchtung: Seit dem 1.Mai 2004 ist Ungarn Mitglied der EU. Damit gilt prinzipiell für alle EU-Bürger in Ungarn die europäische Niederlassungsfreiheit. Da die alten EU-Länder sich aber das Recht vorbehalten haben, ungarischen Arbeitnehmern erst nach einer national unterschiedlichen Übergangsfrist die Freizügigkeit zu gewähren, ist zu erwarten, dass Ungarn seinerseits die Verwirklichung der vollen Niederlassungsfreiheit vorerst aussetzt. Nach welchem Zeitplan die Ungarn die Freizügigkeit einführen, ist noch nicht bekannt. Vorerst ist daher noch von den alten Regeln auszugehen ! Ungarn war bis vor kurzem noch kein Mitglied der EU. Daher sind die Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen etwas rigider als bei unseren westlichen Nachbarn. Das gilt allerdings nur, wenn man tatsächlich schon in Ungarn arbeiten will. Wer in Ungarn (noch) nicht erwerbstätig sein möchte, kann jederzeit frei ins Land einreisen und sich bis zu 90 Tagen hier aufhalten. Personalausweis genügt.
Wer in Ungarn arbeiten möchte, braucht eine Arbeitserlaubnis. Das gilt auch für Saisonarbeitskräfte. Wie hierzulande auch, ist diese Prozedur mit beträchtlichem bürokratischen Aufwand verbunden. Mit dem Papierkram hat man zum Glück nicht viel zu tun: Der Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis beim zuständigen ungarischen Arbeitsamt und reicht dabei diverse Dokumente, wie Qualifikationsnachweise und Gesundheitszeugnis des Stelleninteressenten, ein. Die ungarischen Behörden überprüfen dann z.B., ob die Stelle nicht auch mit einem ungarischen Arbeitslosen besetzt werden könnte. Das kann dauern, deshalb muss der Arbeitgeber seinen Arbeitskräftebedarf schon mindestens zwei Monate vor Stellung des eigentlichen Antrags gemeldet haben. Die Erlaubnis gilt ein Jahr lang, dann muss sie verlängert werden. In einigen Fällen ist keine Arbeitserlaubnis nötig. Sonderregelungen gibt es z.B. im Hochschulbereich und für Führungskräfte internationaler Unternehmen. Auch ausländische Studenten können ohne Genehmigung arbeiten. Wer schließlich seine Arbeitserlaubnis hat, kann ein Visum beantragen.
Für Selbständige, Freiberufler und einige Sondergruppen gelten Sonderregeln: Sie benötigen statt des Arbeitsvisums ein Erwerbsvisum.
Bei Ablauf des Visums muss man eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde. Hier muss noch einmal nachgewiesen werden, dass man seinen Lebensunterhalt verdienen kann und eine Unterkunft hat. Normalerweise ist die Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr gültig. Wenn man sich jedoch auf eigene Kosten ärztlich untersuchen lässt, kann sie auch für bis zu 5 Jahre ausgestellt werden.
Hilfreich sind auch die deutschsprachigen Seiten des Portals der Ungarischen Staatsverwaltung: Das ungarische Wirtschaftsministerium hat ein deutschsprachiges Online-Handbuch für Investoren veröffentlicht. Die Infos zu Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sind sehr ausführlich, allerdings nicht alle auf dem neuesten Stand: |