halloHome
halloWir über uns
halloNews
halloauf Facebook:
Info
Pinnwand
halloInformationen
Australien
Frankreich
Großbritannien
Irland
Italien
Kanada
Schweden
Spanien
Ungarn
USA
Mehr Länder auf
  career-contact.net

halloAktuelles Thema
Work and Travel
Freiwilliges Jahr
halloKatalog 2013
halloProgramme
Work & Travel
Auslandspraktikum
Praktikum
      & Sprachkurs

Hotelarbeit
Freiwilligenarbeit
Mehr Programme
    auf career-contact.net

halloaktuelle Jobs in...
Australien
Dänemark
Frankreich
Großbritannien
Irland
Italien
Kanada
Neuseeland
Schweden
Spanien
USA
halloLänderlinks
Europa
Weltweit
halloErfahrungsberichte
halloVorbereitung
Andere
     Versicherungen

Sprachreisen
Highschool -
      Vermittlung

Bücher
hallocareer-contact TV
halloKontakt
halloImpressum
halloMehr Infos auf
  career-contact.net

Druckversion
Hinweis:

Sie sehen eine ältere Version des Informationsangebots von career-contact. Unsere aktuelle Seite finden Sie hier:

career-contact.net

  
Copyright © 2013 career-contact.net, Alle Rechte vorbehalten.


Jobs und Praktika in Spanien
                                             aktuellere Version dieses Textes 
                                              auf career-contact.net
                                              Aufenthaltsbestimmungen für Spanien   
                                              Anerkennung von Abschlüssen in Spanien  
                                                             
 

Aufenthaltsgenehmigung,Arbeitserlaubnis, Anerkennung von Zeugnissen 

Da im Februar 2003 die Aufenthaltsgenehmigungspflicht (tarjeta de residencia) für EU-Bürger abgeschafft wurde, ist es nicht mehr erforderlich, einen Antrag bei der Oficina de Extranjeros einzureichen. Unter der kostenlosen Telefonnummer 9000150000 des spanischen Innenministeriums (Ministerio del Interior) gibt es weitere Informationen.
http://www.mir.es/

Ministerium del Interior
Dirección General de Extranjería e Inmigración
Subdirección General de Inmigración
Amador de los Rios 7
28010 Madrid
Tel.: +34-91-537.16.47
Kostenlose Nr.: 9000150000


Arbeitserlaubnis

Eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig, denn jeder EU-Bürger kann ohne weitere Formalitäten in Spanien einen Job annehmen.


Anerkennung von Ausbildungszeugnissen und Diplomen

Trotz der zunehmenden Verschmelzung des europäischen Arbeitsmarktes werden noch nicht alle in Deutschland erworbenen Schul- und Hochschulabschlüsse problemlos vom spanischen Arbeitgeber anerkannt. Relevant ist das vor allem bei Berufen mit staatlich geregelter Ausbildung (Lehrer, Ärzte usw.) Aus diesem Grund sollte man sich vor der Einstellung möglichst genau informieren und die nötigen Beglaubigungen frühzeitig erstellen lassen. Für die Anerkennung von staatlich geregelten Berufsausbildungen ist das Ministerium für Erziehung, Kultur und Sport (Ministerio de Educación, Cultura y Deporte) zuständig:
http://www.mec.es

Ministerio de Educación, Cultura y Deporte
C/Alcalá 36
28071 Madrid
información@mec.es
Tel.: +34-91-701.800.00

Zudem kann man sich auch an den spanischen Vertreter der NARIC (Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und in den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas sowie Zypern und Malta) wenden.

Federico CURTO
Nieves TRELLES
NARIC España
Subdirección General de Títulos, Convalidaciones y Homologaciones
Paseo del Prado, 28
E- 28014 Madrid
Tel: +34-91-506.55.93
Fax: +34-91-506.57.06
E-mail: federico.curto@educ.mec.es
E-mail: nieves.trelles@educ.mec.es




zur Übersicht Spanien

Suche
Heute ist der

Bookmark and Share



Katalog anfordern

praktikawelten-katalog