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Anmeldung beim Finanzamt für Arbeitnehmer aus EU - Staaten
Für den Fall, dass man sich als EU-Bürger dazu entschließt, ein Jahr oder länger in Schweden zu leben und zu arbeiten, empfiehlt sich die Lektüre einer Broschüre des Riksskatteverkets, der obersten schwedischen Finanzbehörde, mit dem Titel Arbete i Sverige, welche die wichtigsten Fragen rund um Arbeiten und Steuern in Schweden beantwortet.
http://www.rsv.se (Diese und viele andere Broschüren verbergen sich hinter dem Link "Broschyrer".)
Wer gerne ein mindestens einjähriges Arbeitsverhältnis in Schweden aufnehmen möchte, muss sich, sobald er/sie die Aufenthaltsgenehmigung vom Migrationsverket erhalten haben, beim örtlichen Finanzamt, skattemyndigheten, schriftlich anmelden und ins Volksregister eintragen lassen. Jeder Arbeitnehmer, der im Volksregister, folkbokföring, eingetragen ist, bekommt vom Finanzamt eine Personnummer zugewiesen, die als Identitätsmerkmal bei Steuererklärungen, der allgemeinen Versicherung, Führerschein- oder Passregister oder in der Ausbildung ständig gebraucht wird. Jeder, der einmal im Volksregister eingetragen und eine Personnummer erhalten hat, behält diese sein Leben lang.
Die Personnumer besteht aus drei Teilen. A: dem Geburtsdatum, beginnend mit dem Geburtsjahr, dem Geburtsmonat und schließlich dem Geburtstag, sodass sich daraus sechs Ziffern ergeben. B: nach einem Gedankenstrich folgt die Geburtsnummer, Födelsenummer, die aus drei Ziffern besteht und sich aus den Zahlen zwischen 001 und 999 ergibt. Ungerade Zahlen stehen für männliche Personen und gerade Zahlen für weibliche. C: nun folgt die Kontrollziffer, Kontrollsiffran, die maschinell errechnet wird.
Vollständige Informationen auf Schwedisch finden sich auf den Seiten
http://www.rsv.se/broschyrer/704/70407.html
oder
http://www.rsv.se/folkbokforing/ovrigt/info.html
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