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Jobs und Praktika in Kanada

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis - befristet

Kanada ist als Einwanderungsland weltweit beliebt. Jedes Jahr zieht es viele Tausende Arbeitssuchender aus allen Kontinenten ins Land mit der Ahornflagge - viel mehr, als der kanadische Arbeitsmarkt verkraften kann. Deshalb schützen sich die Kanadier mit einer rigiden Einwanderungspolitik.
 


Aufenthalt als Tourist

Leicht gemacht wird es EU-Bürgern, die (vorerst) nicht im Land arbeiten wollen. Zu touristischen Zwecken dürfen sie sich bis zu sechs Monate ohne Visum in Kanada aufhalten - Reisepass genügt.


 
Aufnahme einer zeitlich befristeten Arbeit - der Regelfall

Wer nur für eine begrenzte Zeit in Kanada arbeiten möchte, braucht fast immer eine Arbeitserlaubnis, muss aber keinen Einwanderungsantrag stellen.

Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen, müssen Sie normalerweise schon eine feste Stellenzusage eines kanadischen Unternehmens vorweisen können. Dazu muss der Arbeitgeber seinerseits zunächst beim kanadischen Arbeitsamt beantragen, dass er Sie überhaupt einstellen darf. Das Arbeitsamt wird dann überprüfen, ob die Stelle nicht auch mit einem kanadischen Arbeitslosen besetzt werden könnte. Hier sind also gleich drei Hürden zu nehmen: Bewerbung beim Unternehmen - Antrag beim kanadischen Arbeitsamt - Beantragung der Arbeitserlaubnis... Da die Prozedur auch für den Arbeitgeber ziemlich aufwändig ist und außerdem lange dauert, sind kanadische Unternehmen meist auf Bewerbungen aus dem Ausland nicht besonders erpicht.

Zum Glück gibt es einige Abkürzungen durch den Behördendschungel:

Ausnahme 1 - Austauschprogramme
Für junge Berufstätige und Studierende gibt es verschiedene Austauschprogramme, in deren Rahmen eine befristete Arbeit in Kanada möglich ist. Auch Praktika werden oft über solche Programme abgewickelt. Hier muss man die Arbeitserlaubnis zusammen mit der Austauschorganisation beantragen. Die Arbeitgeber haben mit der Antragsprozedur keinen Aufwand und sind daher eher bereit sich auf einen ausländischen Bewerber einzulassen. Bei einigen Austauschorganisationen müssen die Bewerber sich allerdings schon vorher in Eigeninitiative mit ihrem künftigen Arbeitgeber geeinigt haben. Auch hat niemand einen Anspruch auf einen Austauschplatz - die Teilnehmerzahlen der Programme sind begrenzt.

Weitere Infos finden Sie auf unseren Seiten zur Job- und Praktikumsplatzsuche.

Ausnahme 2 - keine Prüfung durch das Arbeitsamt
In einigen recht speziellen Fällen entfällt die Prüfung durch das kanadische Arbeitsamt. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Sie von Ihrer Firma nach Kanada versetzt werden. Es gilt auch etwa für Ausländer, die in Kanada studieren und Pflichtpraktika absolvieren müssen. Gastwissenschaftler gehören ebenfalls zu den bevorzugten Sondergruppen.

Ausnahme 3 - Sonderprogramme
Von Zeit zu Zeit gibt es Sonderprogramme, um besonders gefragte Arbeitskräfte, z.B. IT-Spezialisten, nach Kanada zu lotsen. Dann wird das bürokratische Verfahren vereinfacht.  Infos zu solchen Programmen gibt es gegebenenfalls auf den Seiten der kanadischen Einwanderungsbehörde:
http://www.cic.gc.ca/

Ausnahme 4 - keine Arbeitserlaubnis nötig
Einige wenige Berufsgruppen brauchen gar keine Arbeitserlaubnis. Dazu zählen z.B.  Geschäftsreisende, die sich nur kurze Zeit in Kanada aufhalten; Servicepersonal, dass zur Wartung ausländischer Maschinen oder zur Schulung kanadischen Personals eingeflogen wird; Krankenhauspraktikanten; juristische Praktikanten, die weder Geld bekommen noch aktiv mitarbeiten. Weitere Infos:
http://www.cic.gc.ca/english/work/exempt-1.html


Zusätzliche Infos zu rechtlichen Bestimmungen und zum Ablauf des Verfahrens bieten die Internetseiten der kanadischen Botschaft:
http://www.dfait-maeci.gc.ca/canadaeuropa/germany/visa-work-de.asp

Die Einwanderungsbehörde - Citizenship and Immigration Canada bzw. Citoyenneté et Immigration Canada - ist der zentrale Anlaufpunkt im Internet für alle weiteren Detailfragen zum Thema  Arbeitserlaubnis und Einwanderung:
http://www.cic.gc.ca


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