halloHome
halloWir über uns
halloNews
halloInformationen
Australien
Frankreich
Großbritannien
Irland
Italien
Kanada
Schweden
Spanien
Ungarn
USA
Mehr Länder auf
  career-contact.net

halloAktuelles Thema
Work and Travel
Freiwilliges Jahr
hallocareer-contact TV
halloProgramme
Work & Travel
Auslandspraktikum
Praktikum
      & Sprachkurs

Hotelarbeit
Freiwilligenarbeit
Mehr Programme
    auf career-contact.net

halloaktuelle Jobs in...
Australien
Dänemark
Frankreich
Großbritannien
Irland
Italien
Kanada
Neuseeland
Schweden
Spanien
USA
hallomehr Jobs
& Anzeigen

halloLänderlinks
Europa
Weltweit
halloErfahrungsberichte
halloVorbereitung
Andere
     Versicherungen

Sprachreisen
Highschool -
      Vermittlung

Bücher
halloKontakt
halloImpressum
halloMehr Infos auf
  career-contact.net

Druckversion
Hinweis:

Sie sehen eine ältere Version des Informationsangebots von career-contact. Unsere aktuelle Seite finden Sie hier:

career-contact.net

  
Copyright © 2010 career-contact.net, Alle Rechte vorbehalten.


Jobs und Praktika in Italien

Einreise, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis

Italien ist Mitglied der Europäischen Union. Daher haben EU-Bürger das Recht, hier zu leben und zu arbeiten.

Die Einreise ist jederzeit möglich. Wer sich länger als drei Monate im Land aufhalten will, braucht eine schriftliche Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno). Diese muss normalerweise jedem EU-Bürger erteilt werden, der nachweisen kann, dass er dem italienischen Steuerzahler nicht zur Last fällt. Die Erlaubnis ist also eher eine Art Ausweisdokument als eine ernste Hürde.

Der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb von 8 Tagen nach Einreise beim Polizeipräsidium (Questura) des künftigen Wohnorts gestellt werden. Mitbringen müssen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis, drei Passfotos, eine Bestätigung Ihres künftigen Arbeitgebers, dass Sie in Lohn und Brot stehen, sowie auf Verlangen ein ärztliches Attest.

Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet, wird aber in der Regel nach Ablauf anstandslos verlängert. Nur Dauerarbeitslose werden irgendwann Probleme bekommen. Die Verlängerung sollten Sie noch vor Ablauf der Erlaubnis beantragen.

Anlaufpunkt ist immer die Questura des Wohnorts. Die Polizei erfüllt in Italien die Aufgaben der Ausländerbehörde. Auch wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, müssen Sie sich bei der Questura ummelden.

Die An- und Ummeldung des Wohnsitzes wird dagegen wie in Deutschland beim Einwohnermeldeamt (Ufficio Anagrafe) vorgenommen. Wenn Sie schon wissen, dass Sie länger im Land bleiben werden, sollten Sie sich sofort anmelden. Falls Sie regulär in Italien arbeiten wollen, sollten Sie bei der Anmeldung auch gleich ein Libretto di Lavoro beantragen. Jeder (künftige) Arbeitgeber muss hier eintragen, von wann bis wann Sie bei ihm beschäftigt waren. Außerdem können Sie nur mit Libretto die Dienste des italienischen Arbeitsamts in Anspruch nehmen.

Eine offizielle Arbeitserlaubnis brauchen EU-Bürger nicht.

Weitere Informationen bieten die Seiten der Europäischen Union:
http://citizens.eu.int/de/de/gf/wo/it/topic.htm 

zur Übersicht Italien


 
 
 
 

Suche
Heute ist der

Bookmark and Share


NEU 2010 GRATIS-Katalog praktikawelten: Freiwilligenarbeit, Arbeiten und Reisen, Auslandspraktika. Jetzt anfordern.

praktikawelten-katalog



Jump100 - Die Startseite

Bestsellerlisten.info