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Jobs und Praktika in Großbritannien


Sozialversicherung und Steuern

Die Bestimmungen zu Sozialversicherungen und Steuern sind auch in Großbritannien sehr komplex. Hier deshalb nur ein paar ganz allgemeine Hinweise.

(Achtung: In diesem Bereich ändern sich die Bestimmungen relativ häufig – das betrifft vor allem die Höhe von Beitragssätzen, Bemessungsgrundlagen usw. Vor Ihrem Aufenthalt in Großbritannien sollten Sie sich in jedem Fall noch einmal über die gerade aktuellen Zahlen informieren.)



Sozialversicherung

(Die jeweils aktuellen Sätze finden sich hier: http://www.inlandrevenue.gov.uk/rates/nic.htm)

Das Grundmodell der britischen Sozialversicherung (national insurance) ist dem deutschen nicht unähnlich. Es umfasst eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, Invalidität, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Mutterschaft, Witwenschaft sowie außerdem die Altersversorgung (Renten).

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Versicherungsbeiträge. Im Gegensatz zu Deutschland sind auch Selbständige versicherungspflichtig.

Wer weniger als 75 Pfund pro Woche verdient, braucht keine Beiträge zu zahlen. Ansonsten zahlen Arbeitnehmer 10% ihres Bruttoeinkommens, die Arbeitgeber zahlen z.Zt. 11,8%. Dabei ist der Arbeitnehmerbeitrag nach oben gedeckelt (höchstens 585 Pfund Bruttoeinkommen pro Woche werden als Berechnungsgrundlage veranlagt); der Arbeitgeberbeitrag steigt dagegen linear ohne Begrenzung. Immerhin brauchen Arbeitgeber für Angestellte, die weniger als 89 Pfund pro Woche erhalten, keine Abgaben abzuführen.

Der Arbeitnehmerbeitrag wird gleich vom Lohn oder Gehalt einbehalten.

Jeder Versicherte hat eine Sozialversicherungsnummer (national insurance number), die man erstmalig beim örtlichen Sozialversicherungsbüro (Social Security Office) beantragt.

Bei Arbeitnehmern, die in einem anderen EU-Land pflichtversichert sind, kann für eine Übergangszeit eine Ausnahme von der (britischen) Versicherungspflicht gemacht werden.

Über die Bestimmungen zur Anrechnung von Rentenbeiträgen und ähnliche Fragen informiert in Deutschland die LVA (http://www.lva.de/).



Medizinische Versorgung

In Großbritannien gibt es keine Krankenversicherung, sondern ein staatliches Gesundheitssystem, das durch Steuern finanziert wird. Krankenkassenbeiträge entfallen daher. Dafür gibt es recht hohe Selbstbeteiligungen der Patienten, etwa bei Medikamenten oder bei zahnärztlicher Behandlung.



Einkommenssteuer

Jeder der in Großbritannien Einkünfte erzielt oder in Großbritannien ansässig ist und im Ausland Einkünfte erzielt, muss prinzipiell in Großbritannien Einkommenssteuer zahlen. Allerdings besteht ein Abkommen mit Deutschland, das ausschließt, dass dasselbe Einkommen gleichzeitig in beiden Ländern besteuert wird.

Die Einkommenssteuer wird wie in Deutschland direkt vom Arbeitgeber an die Steuerbehörde abgeführt.

Es gibt einen jährlichen Steuerfreibetrag von 4615 Pfund. Bei bestimmten Bevölkerungsgruppen (z.B. Verheiratete) kann er höher liegen.

Es gibt nur drei Steuertarife (Finanzjahr 2002/2003):

- bei einem Einkommen von bis zu 1920 Pfund über dem Freibetrag: 10%
- bei einem Einkommen von bis zu 29900 Pfund über dem Freibetrag: 22%
- bei einem Einkommen von mehr als 29900 Pfund über dem Freibetrag: 40%

Genauere und stets aktuelle Informationen zum britischen Steuersystem bietet das britische Finanzamt:

http://www.inlandrevenue.gov.uk





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