halloHome
halloWir über uns
halloNews
halloInformationen
Australien
Frankreich
Großbritannien
Irland
Italien
Kanada
Schweden
Spanien
Ungarn
USA
Mehr Länder auf
  career-contact.net

halloAktuelles Thema
Work and Travel
Freiwilliges Jahr
hallocareer-contact TV
halloProgramme
Work & Travel
Auslandspraktikum
Praktikum
      & Sprachkurs

Hotelarbeit
Freiwilligenarbeit
Mehr Programme
    auf career-contact.net

halloaktuelle Jobs in...
Australien
Dänemark
Frankreich
Großbritannien
Irland
Italien
Kanada
Neuseeland
Schweden
Spanien
USA
hallomehr Jobs
& Anzeigen

halloLänderlinks
Europa
Weltweit
halloErfahrungsberichte
halloVorbereitung
Andere
     Versicherungen

Sprachreisen
Highschool -
      Vermittlung

Bücher
halloKontakt
halloImpressum
halloMehr Infos auf
  career-contact.net

Druckversion
Hinweis:

Sie sehen eine ältere Version des Informationsangebots von career-contact. Unsere aktuelle Seite finden Sie hier:

career-contact.net

  
Copyright © 2010 career-contact.net, Alle Rechte vorbehalten.


Jobs und Praktika in Großbritannien


Arbeitsrecht



Im britischen Arbeitsleben ist einiges rechtlich anders geregelt als in Deutschland. Hier ein erster Überblick:

Es gibt keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Kündigungsfristen und –bedingungen regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell im Arbeitsvertrag.

Arbeitgeber müssen Gewerkschaften nicht als Verhandlungspartner anerkennen. In vielen Branchen spielen die Gewerkschaften aber trotzdem eine genau so wichtige Rolle wie in Deutschland.

Betriebsräte sind nicht vom Gesetz vorgeschrieben. Daher gibt es kaum welche.

Arbeitnehmer dürfen im Prinzip nicht mehr als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeiten. Sie können aber gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich auf die Anwendung dieser Regelung verzichten... Typisch ist eine 37,5 Stundenwoche und 1 Monat Jahresurlaub (mindestens).

Es gibt gesetzliche Mindestlöhne. Arbeitnehmer unter 22 Jahren müssen mindestens 3,60 Pfund pro Stunde bekommen. Ab 22 beträgt der Mindeststundenlohn 4,20 Pfund (Stand: Oktober 2002). Geringere Löhne dürfen allerdings dann bezahlt werden, wenn dem Arbeitnehmer noch andere Leistungen geboten werden ( freie Unterkunft, Ausbildung).

Die Diskriminierung von Arbeitnehmern (z.B. bei der Lohnfestsetzung) aufgrund von Geschlecht oder ethnischer Zugehörigkeit ist verboten.

Eine ausführliche Einführung ins britische Arbeitsrecht bieten die Seiten des Handels- und Industrieministeriums:

http://www.dti.gov.uk/  






zur Übersicht Großbritannien...


Suche
Heute ist der

Bookmark and Share


NEU 2010 GRATIS-Katalog praktikawelten: Freiwilligenarbeit, Arbeiten und Reisen, Auslandspraktika. Jetzt anfordern.

praktikawelten-katalog



Jump100 - Die Startseite

Bestsellerlisten.info