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| Jobs und Praktika in Großbritannien |

Arbeitsrecht
 Im britischen Arbeitsleben ist einiges rechtlich anders geregelt als in Deutschland. Hier ein erster Überblick:
Es gibt keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Kündigungsfristen und –bedingungen regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell im Arbeitsvertrag.
Arbeitgeber müssen Gewerkschaften nicht als Verhandlungspartner anerkennen. In vielen Branchen spielen die Gewerkschaften aber trotzdem eine genau so wichtige Rolle wie in Deutschland.
Betriebsräte sind nicht vom Gesetz vorgeschrieben. Daher gibt es kaum welche.
Arbeitnehmer dürfen im Prinzip nicht mehr als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeiten. Sie können aber gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich auf die Anwendung dieser Regelung verzichten... Typisch ist eine 37,5 Stundenwoche und 1 Monat Jahresurlaub (mindestens).
Es gibt gesetzliche Mindestlöhne. Arbeitnehmer unter 22 Jahren müssen mindestens 3,60 Pfund pro Stunde bekommen. Ab 22 beträgt der Mindeststundenlohn 4,20 Pfund (Stand: Oktober 2002). Geringere Löhne dürfen allerdings dann bezahlt werden, wenn dem Arbeitnehmer noch andere Leistungen geboten werden ( freie Unterkunft, Ausbildung).
Die Diskriminierung von Arbeitnehmern (z.B. bei der Lohnfestsetzung) aufgrund von Geschlecht oder ethnischer Zugehörigkeit ist verboten.
Eine ausführliche Einführung ins britische Arbeitsrecht bieten die Seiten des Handels- und Industrieministeriums:
http://www.dti.gov.uk/
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