Versicherungen und Steuern
Sozialversicherung
Jeder in Frankreich angestellte Arbeitnehmer ist versicherungspflichtiges Mitglied der französischen Sozialversicherung. Diese umfasst Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle etc.. Es gibt in Frankreich drei öffentlich-rechtliche Sozialversicherungsanstalten (CNAMTS, CNAVTS und CNAF). Der Arbeitgeber meldet Sie bei der Sozialversicherung an. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt einbehalten.
Krankenversicherung
Das Sozialversicherungssystem deckt nicht alle Kosten für ärztliche Behandlungen und Arzneimittel ab (z.B. zahlt der Patient das Arzthonorar zunächst selbst und erhält später eine teilweise Erstattung von der Krankenversicherung.) Daher kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein. Handelt es sich nur um einen kurzen Arbeitsaufenthalt in Frankreich, vielleicht als Student, so ist weiterhin die eigene, deutsche Krankenversicherung zuständig. Hier sollte man sich aber noch vor dem Auslandsaufenthalt bei der eigenen Krankenkasse über die Formalitäten im Fall der Fälle informieren.
Steuern
Die Steuer entrichten französische Arbeitnehmer selbst, d.h. sie müssen für das zurückliegende Jahr eine Steuererklärung anfertigen. Dies gilt für Ausländer allerdings erst ab dem zweiten Jahr Ihres Aufenthaltes.
zur Übersicht Frankreich
|